Beitragsbemessungsgrenze

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Als Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) bezeichnet man das beitragspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt bis zu dessen Höhe Beiträge der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie gesetzliche Krankenversicherung) berechnet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst und jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgelegt.

Es gelten zwei unterschiedliche Werte für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Kranken- und Pflegeversicherung.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Mitarbeitervorstellung Marina
über plietsch!

Marina

Unsere Mitarbeitervorstellung im November Seit wann bist du bei plietsch? Seit 15.08.2021 Berufserfahrung und Qualifikation BA Wirtschaftswissenschaften – Schwerpunkt Marketing, Content Creator Welche Aufgaben nimmst

Steuerersparnis
Aktuelles

Steuerersparnis oder Steuerverschiebung

Warum viele „Steuersparmodelle“ am Ende teuer werden Auf Social Media oder in Fachartikeln liest man häufig Beispiele, in denen Unternehmer trotz hoher Gewinne angeblich keine