Der Begriff der Dienstleistung (DL) ist nicht einheitlich definiert. In der Umsatzsteuer ist von einer „sonstigen Leistung“ die Rede, die sich gemäß § 3 Absatz 9 UStG ➚ dadurch auszeichnet, dass es sich nicht um eine Lieferung (§ 3 Absatz 1 UStG) handelt.
Dienstleistungen können von einer natürlichen Personen oder von einer juristischen Person gegen Entgelt für andere ausgeübt werden. Es werden vier Arten von Dienstleistungen unterschieden:
- Personenbezogene Dienstleistungen
- Sachbezogene Dienstleistungen
- Produktbegleitende Dienstleitungen
- Originäre Dienstleistungen