Fernunterrichtsschutzgesetz

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Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die die Rechte und Pflichten von Teilnehmern regelt, die an Fernunterrichtsprogrammen teilnehmen. Das Gesetz stellt sicher, dass Bildungseinrichtungen und Fernunterrichtsanbieter bestimmte Standards und Qualitätskriterien erfüllen, um die Qualität und den Schutz der Teilnehmer im Fernunterricht sicherzustellen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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