Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die die Rechte und Pflichten von Teilnehmern regelt, die an Fernunterrichtsprogrammen teilnehmen. Das Gesetz stellt sicher, dass Bildungseinrichtungen und Fernunterrichtsanbieter bestimmte Standards und Qualitätskriterien erfüllen, um die Qualität und den Schutz der Teilnehmer im Fernunterricht sicherzustellen.
über plietsch!
Dirk: Weiterbildung abgeschlossen
Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen