Der Begriff Grundflächenzahl (GRZ) wird im öffentlichen Baurecht verwendet. Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse eingenommen werden dürfen und wie viel frei bleiben muss. Sie wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) legitimiert, jedoch einzeln für jedes Grundstück festgelegt. Diese Zahl wird in der Regel im Bebauungsplan ausgewiesen und ist ein wesentlicher Treiber für den Verkaufspreis eines Grundstücks.
Die Grundflächenzahl ist im Rahmen der Bodenrichtwertkarten bei Ein- und Zweifamilienhausbebauung Grundlage für die Bewertung der Bodenwerte. Zusammen mit der Geschossflächenzahl (GFZ), der Baumassenzahl (BMZ) und der Anzahl der Vollgeschosse gibt die GRZ das „Maß der baulichen Nutzung“ an.