Pflege-Buchführungsverordnung
Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) ist die Kurzbezeichnung für die „Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen“, kurz auch „Pflege-Buchführungsverordnung“ genannt. Sie
Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) ist die Kurzbezeichnung für die „Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen“, kurz auch „Pflege-Buchführungsverordnung“ genannt. Sie
Allgemein dient die Pflegeversicherung (PV) zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeversicherung zählt zu der gesetzlichen Versicherungspflicht für alle
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ➚ erlaubt Berufstätigen sich für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten von der Arbeit ganz oder teilweise
Wenn in der Lohnabrechnung vereinbarte bzw. gesetzlich vorgesehene Lohnbestandteile fehlen, entsteht in der Sozialversicherung ein so genannter Phantomlohn. Dies kann
Jeder Bürger in Deutschland muss für den Krankheitsfall abgesichert sein. Die meisten sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat versichern
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