Die Lohnsteuer (LSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer wird monatlich mit der Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber einbehalten und direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt (Quellensteuer). Wie hoch der steuerliche Abzug ist, hängt von der Steuerklasse des Arbeitnehmers ab.
Aus diesem Grunde spricht man auch vom Bruttogehalt und vom Nettogehalt. Das Nettogehalt ist der Betrag, den der Angestellte vom Arbeitgeber am Ende eines jeden Monats auf sein Konto überwiesen bekommt. Vom Bruttogehalt spricht man, wenn die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge noch nicht abgezogen wurden.
Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die tatsächliche Steuerlast wird mit der jährlichen Steuererklärung ermittelt und der Arbeitnehmer erhält ggf. einen Teil seiner bereits bezahlten Lohnsteuer zurück.