Steuer-Lexikon

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber*in (AG) wird der*diejenige bezeichnet der*die eine*n Arbeitnehmer*in im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer*innen (AN) sind natürliche Personen, die mit einem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Beamte zählen in den meisten deutschen Gesetzen nicht

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Arbeitsgemeinschaft

Unter Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man einen Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel ein gemeinsames Projekt durchzuführen. Die

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Arbeitsgericht

Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht. Das Arbeitsgericht (ArbG) ist in Deutschland das unterste Gericht

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