Steuer-Lexikon

AR

-> Das allgemeine Register (AR) wird bei Gerichten als Registerzeichen für Vorverfahren oder sonstige Verfahren verwendet.

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Arbeitgeber

Als Arbeitgeber*in (AG) wird der*diejenige bezeichnet der*die eine*n Arbeitnehmer*in im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer*innen (AN) sind natürliche Personen, die mit einem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Beamte zählen in den meisten deutschen Gesetzen nicht

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Arbeitsgemeinschaft

Unter Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man einen Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel ein gemeinsames Projekt durchzuführen. Die

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