AR
-> Das allgemeine Register (AR) wird bei Gerichten als Registerzeichen für Vorverfahren oder sonstige Verfahren verwendet.
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Als Arbeitgeber*in (AG) wird der*diejenige bezeichnet der*die eine*n Arbeitnehmer*in im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt.
Arbeitnehmer*innen (AN) sind natürliche Personen, die mit einem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Beamte zählen in den meisten deutschen Gesetzen nicht
Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) ➚ regelt Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer*innen, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland in Deutschland beschäftigt werden
Unter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) versteht man in Deutschland alle Tätigkeiten, die von der Bundesagentur von Arbeit bezuschusst werden und die bis
Das deutsche Arbeitsförderungsgesetz (AFG) – mit vollem Titel „Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des
Das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) hat am 1. Januar 1998 das Arbeitsförderungsgesetz abgelöst. Es ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt und
Unter Arbeitsgemeinschaft (ARGE) versteht man einen Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit dem Ziel ein gemeinsames Projekt durchzuführen. Die
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