Bauabzugsteuer
Gemäß § 48 ff. EStG ➚ erfolgt ein Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer), sofern der leistende Unternehmer dem Empfänger (Unternehmer bzw. juristische
Gemäß § 48 ff. EStG ➚ erfolgt ein Steuerabzug bei Bauleistungen (Bauabzugsteuer), sofern der leistende Unternehmer dem Empfänger (Unternehmer bzw. juristische
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