Beitragsbemessungsgrenze
Als Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) bezeichnet man das beitragspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt bis zu dessen Höhe Beiträge der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie
Als Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) bezeichnet man das beitragspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt bis zu dessen Höhe Beiträge der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie über steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden.