Das Durchführungsverordnung (DV) regelt eine Durchführung eines Gesetzes oder Rechtes. Sie ähneln Gesetzen, werden aber nicht durch Bundestag und Bundesrat
Durchlaufende Posten zählen nicht mit in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage (§ 10 Absatz 1 Satz 5 UStG ↗) des leistenden Unternehmers.
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