Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ➚ ist ein deutsches Gesetz, das die Beschäftigung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15-18 Jahre)
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Ursprünglich waren lediglich die gesondert im BGB aufgeführten Vereinigungen rechtsfähig. In Auslegung des Artikels 19 Absatz 3 des Grundgesetzes ➚ haben
Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) – Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung
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