Landesarbeitsgericht
Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (LAG) und das Bundesarbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland das oberste Landesgericht
Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (LAG) und das Bundesarbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland das oberste Landesgericht
Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Sozialgericht, Landessozialgericht (LSG) und das Bundessozialgericht. In allen drei Instanzen wirken neben Berufsrichtern und
Das Landgericht (LG) ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind und deren Streitwert 5.000,00 Euro übersteigt.
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie über steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden.