Die Lohnsteuer (LSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer wird monatlich mit der Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber einbehalten und
Arbeitnehmer*innen sind in Deutschland in der Regel lohnsteuerpflichtig (lstpfl.), d.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuer
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