Solidaritätszuschlag
Mit einer Unterbrechung in 1993 und 1994 wird der Solidaritätszuschlag (SolZ) nunmehr seit 1991 auf Basis des Solidaritätszuschlagsgesetzes ➚ (SolZG) erhoben.
Mit einer Unterbrechung in 1993 und 1994 wird der Solidaritätszuschlag (SolZ) nunmehr seit 1991 auf Basis des Solidaritätszuschlagsgesetzes ➚ (SolZG) erhoben.
Die Solvenz ist die Zahlungsfähigkeit eines Kunden bzw. Lieferanten. Je höher die Solvenz, umso geringer ist die Ausfallwahrscheinlichkeit von Forderungen.
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