Gehört ein Haus oder eine Wohnanlage (oder einzelnes Haus) mehreren Eigentümern zusammen, spricht man juristisch von einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder nur
Das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ➚“, auch kurz Wohnungseigentumsgesetz genannt, regelt neben der Teilungserklärung und dem BGB
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie über steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden.