Die Kosten für Yogakurse können steuerlich berücksichtigt werden, wenn
a) es sich um eine Trainerausbildung handelt und später Einnahmen aus einer Lehrtätigkeit (freiberuflich, Betriebsausgaben) erzielt werden oder
b) die Trainerausbildung wahrgenommen wird, um im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit Yoga anzubieten (z.B. als Sportlehrer, Werbungskosten; vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 17.2.1999, IX 647/97 – online nur kostenpflichtig abrufbar).

Aktuelles
Betriebliche Altersvorsorge
Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sich für das Alter über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzusichern. Auch Arbeitgeber können sich entscheiden ihre Arbeitnehmer im Rahmen der