Richtlinien der Europäischen Union (EU) erlangen erst durch Umsetzung in nationale Gesetze Gültigkeit im jeweiligen Mitgliedsstaat. Dies unterscheidet sie von den Verordnungen.
Rechtsgrundlage ist Artikel 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ➚.

über plietsch!
Betriebsausflug nach Hamburg
plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.