Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist in Deutschland die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer. Es ist geringer als das Bruttoeinkommen und wird nach Abgabe der Steuererklärung individuell durch das Finanzamt berechnet. Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfolgt nach staatlich festgelegten Regelungen gemäß Einkommensteuergesetz.
Allgemein gilt: Wer weniger verdient, hat dabei auch weniger zu zahlen. (siehe auch Progression)