Bis 31.12.2017 wurden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge offener Investmentfonds nach § 5 InvStG steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet, was dazu führte, dass jeder Anteilsinhaber vom Fonds eine eigene Steuerbescheinigung erhielt.

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Gemeinnützigkeit vs. extremistische Vereinigung
Die Gemeinnützigkeit ist ein Privileg, das mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist. Doch nicht jede Organisation, die sich auf den ersten Blick als gemeinnützig darstellt, erfüllt