Bis 31.12.2017 wurden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge offener Investmentfonds nach § 5 InvStG steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie der Anteilsinhaber unmittelbar selbst erwirtschaftet, was dazu führte, dass jeder Anteilsinhaber vom Fonds eine eigene Steuerbescheinigung erhielt.
über plietsch!
Dirk: Weiterbildung abgeschlossen
Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen