Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte „Herbst der Reformen“ nicht mit großen Änderungen aufgefallen ist, steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2026 gibt es wieder mehr als genug. Wir führen in unserem Steuerblog die für Sie relevanten Punkte auf:
Änderungen im Steuerrecht ab 2026

Abgabefrist
Ohne Steuerberater waren die Steuererklärungen für 2024 bis zum 31.07.2025 abzugeben und die Steuererklärung 2025 ist bis zum 31.07.2026 fällig.
Mit steuerlicher Beratung besteht für die Steuererklärungen 2024 noch eine Frist bis zum 30.04.2026 und für die Steuererklärung 2025 ist die Abgabe bis zum 02.03.2027 erforderlich. Das Steuerjahr 2025 ist somit das erste Jahr mit dem die während der Corona-Pandemie verlängerten Fristen nicht mehr greifen.
Aktivrente
Rentner*innen, die als Arbeitnehmer tätig sind, können monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen.
Über die Aktivrente hatten wir bereits gesondert berichtet. Aus unserer Sicht ist diese einseitige Bevorzugung arbeitender Rentner verfassungswidrig. Wir bereiten Einspruch und Klage gegen diese Maßnahme vor.
Digitalisierung
Bescheide und andere Schreiben sollen zukünftig vorrangig digital (per ElStEr) bereitgestellt werden. Aus dem bisherigen Opt-In-Verfahren wird ab 2026 ein Opt-Out-Verfahren. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige, die Bescheide und Schreiben auch weiterhin per Post erhalten wollen, aktiv werden müssen.
Gastronomie profitiert von Umsatzsteuersenkung
Der Umsatzsteuersatz für Speisen an Ort und Stelle wird (wie bereits zu Corona-Zeiten) wieder auf 7% gesenkt.
Grundfreibetrag
Die Anhebung des Grundfreibetrags wurde bereits in 2024 beschlossen. Dieser steigt um 252 € auf 12.348 €. Gleichzeitig verschiebt sich der gesamte Einkommensteuertarif – bis auf den Reichensteuersatz und etwa 2%.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Auch für das Kindergeld wurde die Erhöhung um 4 € monatlich (also 1,57%) auf 259 € bereits in 2024 beschlossen. Der Kinderfreibetrag steigt um 156 € auf 9.756 €, somit also 1,63%.
Es zeigt sich, dass die Anhebung des Kindergeldes bei weitem nicht ausreicht, um auf das Niveau einer Kindergrundsicherung, wie sie von der vorherigen Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt war, zu kommen.
Pauschalen für das Ehrenamt
Der Übungsleiterfreibetrag steigt in 2026 auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 €.
Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
Die Pendlerpauschale wird ab dem ersten Kilometer von 0,30 € auf 0,38 € erhöht. Eine Unterscheidung zwischen Kurz- und Langstrecken ist nicht mehr erforderlich.
Gleichzeitig wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener unbegrenzt fortgesetzt.
Ticketsteuer im Luftverkehr sinkt
Die 2011 eingeführte Ticketsteuer wurde im Mai 2024 deutlich erhöht. Diese Erhöhung soll nun zum Juli 2026 zurückgenommen werden. Bundeskanzler Merz spricht von Mindereinnahmen in Höhe von 350 Mio. €.
Vereine
Vereine profitieren von einer Anpassung der Grenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 € auf 50.000 €. Bei diesen Vereinen kann dann auch die Sphärenzuordnung im Rahmen der Buchführung entfallen.
Zudem soll die zeitnahe Mittelverwendung erst ab 100.000 € pro Jahr greifen.
Neu ist, dass auch E-Sport als Gemeinnützig anerkannt werden kann. Aus unserer Sicht bleibt unlogisch, dass Schach und nun auch E-Sport gesondert als Gemeinnützig anerkannt werden, während andere Logikspiele wie Skat und Go außen vor bleiben.
Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2026
Sachgrundlose Befristung für Rentner*innen
Nach dem Erreichen des Alters für die Regelaltersrente sind sachgrundlose Befristungen bei Arbeitnehmern möglich. Dies soll die Weiterbeschäftigung von Rentnern im gleichen Unternehmen vereinfachen.
Mindestlohn
Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 €. In 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 €.
Einerseits liegt die Steigerung um 8,4% deutlich über der Lohnentwicklung und Inflationsrate (erwartet laut EZB 2,2 %) in 2025, was dazu führt, dass immer mehr Menschen Mindestlohn erhalten werden. Andererseits liegt der Mindestlohn damit auch in 2027 noch unter dem für 2025 von der EU-Mindestlohnrichtlinie geforderten Wert von 15 € (60% des Medianeinkommens).
Folgewirkung bei Mini- und Midijobs
Die Minijobgrenze bzw. Geringfügigkeitsgrenze liegt ab 2026 bei 603 €. Diese Grenze ist seit 2023 an den Mindestlohn gekoppelt und berücksichtigt 10 Stunden wöchentlich.
Gleichzeitig ändert sich auch die Midijobgrenze von 603,01 € bis 2.000 €. Die obere Grenze dieser Übergangszone bleibt unverändert.
Änderungen in der Sozialversicherung ab 2026

Rechengrößen
Die Rechengrößen werden regelmäßig angepasst, um Menschen mit hohen Einkommen angemessen an der Finanzierung der gesetzlichen Versicherungen zu beteiligen und auch das Absicherungsniveau für Besserverdienende zu erhalten. Die frühere Trennung zwischen neuen und alten Bundesländern ist entfallen.
| Rechengröße | Wert/ Monat | Wert/ Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung | 6.450 € | 77.400 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| vorläufiges Durchschnittsentgelt | 51.944 € |
Krankenversicherung
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde durch den GKV-Schätzerkreis von 2,5% für 2025 auf 2,9 % für 2026 angehoben.
Krankenkassen monieren, wie der AOK Bundesverband berichtet ↗, „eine politisch motivierte Entscheidung, die die realistische Finanzentwicklung nicht widerspiegele“. In der Entscheidung sei insbesondere das Darlehen aus dem Bundeshaushalt berücksichtigt, das jedoch in späteren Jahren zurückgezahlt werden müsse. Die erforderlichen Aufstockungen der Rücklagen bei vielen Kassen sowie die um rund 43 Mrd. € höheren Kostenschätzungen wurden nicht in die Berechnung des Zusatzbeitrages einbezogen.
Zudem lag schon zum Jahresanfang 2025 der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen mit 2,92 % über den nun ermittelten Wert für 2026 (wir berichteten). Die unterjährigen Erhöhungen im Jahr 2025 sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.
Künstlersozialkasse
Der Beitragssatz zur Künstlersozialkasse sinkt von 5,0 auf 4,9 %.

