Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auch Ausfuhranmeldung genannt, ist ein Nachweis der Zollstelle, dass die Ausfuhr der Waren zulässig ist. Mit dem Dokument erhält man die offizielle Erlaubnis Waren in ein Nicht-EU-Land zu überführen. Es ist erst ab einem bestimmten Warenwert bzw. Warengewicht verpflichtend. Neben der Kontrollfunktion dient das ABD auch als Informationsmaterial für die Datenbank der Außenhandelsstatistik.

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