Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Ein Zollamt (ZA) bzw. Hauptzollamt ist eine regionale Vertretung der Zollbehörde. Sie dient zur Regelung von Zollangelegenheiten wie z.B. Verwaltung und Erhebung der Zölle, Verbrauchsteuern, der Kraftfahrzeugsteuer und der Luftverkehrsteuer sowie der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union (§ 12 FVG ➚).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Extremismus im Unternehmen
Aktuelles

Extremismus im Unternehmen

Warum Wegschauen für Arbeitgeber keine Option ist Extreme politische Ansichten, diskriminierende Aussagen oder menschenverachtende Äußerungen machen auch vor Unternehmen nicht halt. Für Arbeitgeber stellt sich