Ein gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (gBgA) ist eine Einrichtung oder Geschäftsbereich eines gemeinnützigen Vereins, der wirtschaftliche Aktivitäten ausübt und Gewinne erzielt. Diese Gewinne unterliegen in der Regel der Besteuerung, da sie nicht dem gemeinnützigen Zweck dienen, aber die Einnahmen können für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
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Gesetzgebung beenden oder Misstrauensvotum?
Während die Opposition im Bundestag – allen voran die größte Fraktion von CDU/CSU – schnelle Neuwahlen fordert, bittet Bundeskanzler Olaf Scholz weiterhin um Geduld. Wie