§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw

A1-Bescheinigung

Arbeitnehmer und selbständig Tätige, die vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedsstaat tätig sind, können durch die Vorlage einer A1-Bescheinigung nachweisen, dass das Sozialversicherungsrecht des Ursprungsstaates gilt.

Die Kontrolle der Bescheinigungen wird in den letzten Jahren immer weiter intensiviert. Eine typische Frage am Flughafen ist daher: „Sind Sie privat oder geschäftlich unterwegs?“ So kann selbst ein eintägiger Messebesuch – ohne die Bescheinigung – zu einer Sozialversicherungspflicht im anderen EU-Staat führen.

Ein FAQ ↗ zur A1-Bescheinigung wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Verfügung gestellt.

Für unsere Mandanten in der Lohnbuchhaltung beantragen wir die A1-Bescheinigungen elektronisch.

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Betriebsausflug_HH
über plietsch!

Betriebsausflug nach Hamburg

plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.

steuergesetz(1)
Aktuelles

Das erste Steuergesetz der neuen Regierung

Bereits nach wenigen Wochen Amtszeit hat das Finanzministerium Ende Mai den Referentenentwurf für das erste Steuergesetz der neuen Regierung vorgelegt ↗. Das Gesetz soll den