Allgemeine Geschäftbedingungen

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auch „Kleingedrucktes“ genannt, sind standardisierte Vertragsbedingungen. AGBs werden nicht ausgehandelt, sondern sind einseitig von einem Vertragspartner gestellt. Sie dienen dazu Massenverträge zu vereinfachen und greifen bis individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Die AGBs enthalten oft Klauseln zu den Themen Widerrufsbelehrung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt o.ä..

AGBs sind nicht verpflichtend. Das Gesetz besagt nur, dass bei der Einbeziehung von AGBs

  • der Unternehmer den Kunden auf die AGBs hinweisen muss,
  • der Kunde die AGBs einsehen können muss,
  • der Kunde mit der Geltung der AGBs einverstanden sein muss.

Die meisten Online-Shops setzen dies beispielsweise mit einem „Häkchen setzen“ um, bevor es zum Vertragsabschluss kommt.

Vergleiche auch allgemeine Auftragsbedingungen (AAB).


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und

Amtshaftung
Aktuelles

Amtshaftung bei fehlerhaftem Steuerbescheid

Wer trägt die Steuerberaterkosten? Fehlerhafte Steuerbescheide kommen in der Praxis häufiger vor, als viele Mandanten vermuten. Weicht das Finanzamt ohne rechtliche Grundlage von der eingereichten