Betriebsausgaben (BA) sind alle Aufwendungen, die betrieblich bedingt sind – d.h. alle Anschaffungen oder eingekaufte Dienstleistungen, die zum wirtschaftlichen Arbeiten benötigt werden. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Miete, Firmenwagen, Versicherungen oder Weiterbildungskosten. Sie können von den Betriebseinnahmen abgezogen werden und mindern somit den Gewinn eines Unternehmens. Betriebsausgaben werden in der Buchhaltung unter Einhaltung der GoB erfasst. Steuerliche Besonderheiten bzw, Einschränkungen werden im Einkommensteuergesetz geregelt.

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Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger