Betriebsausgaben

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon
Betriebsausgaben (BA) sind alle Aufwendungen, die betrieblich bedingt sind – d.h. alle Anschaffungen oder eingekaufte Dienstleistungen, die zum wirtschaftlichen Arbeiten benötigt werden. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Miete, Firmenwagen, Versicherungen oder Weiterbildungskosten. Sie können von den Betriebseinnahmen abgezogen werden und mindern somit den Gewinn eines Unternehmens. Betriebsausgaben werden in der Buchhaltung unter Einhaltung der GoB erfasst. Steuerliche Besonderheiten bzw, Einschränkungen werden im Einkommensteuergesetz geregelt.

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Kauf auf Rechnung
Aktuelles

Kauf auf Rechnung

Risiko Schuldenfalle für Unternehmer? Warum ist „Kauf auf Rechnung“ so beliebt? Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten Zahlungsmethoden im E-Commerce – sowohl bei

Unternehmensnachfolge
Aktuelles

Unternehmensnachfolge

Wie Sie den richtigen Nachfolger finden – Fortsetzung unseres Leitfadens In unserem vorherigen Blogbeitrag haben wir bereits die grundlegenden Überlegungen zur Unternehmensnachfolge behandelt. Wenn Sie