§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A. A1 Aa Ab Ad Ae Af Ag Ai Ak Al Am An Ao Ap Ar As At Au Av Aw
Aüg Aus Auß Aut Auv

Außenprüfungen

Die Außenprüfung (Ap) ist eine von den Finanzbehörden vorgenommene Steueruntersuchung. Sie dient dazu, die steuerlichen Belange von Versicherten zu prüfen und zu beurteilen. Die Außenprüfung wird in den §§ 193–207 AO umfassend gesetzlich geregelt. Ergänzende Vorschriften enthält die Betriebsprüfungsordnung.

Die häufigste Maßnahme unter Steuerprüfungen ist jedoch die Betriebprüfung (BP) bei der die steuerlichen Verhältnisse geprüft werden. Die Außenprüfung kann sich aber auch auf nur eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume oder auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Weitere Außenprüfungen sind

  • Abgekürzte Außenprüfung,
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung,
  • Umsatzsteuer-Nachschau,
  • Lohnsteuer-Außenprüfung,
  • Lohnsteuer-Nachschau oder
  • Konzernprüfung

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Zombie
Aktuelles

Zombies & Insolvenzen

Warum eine Pleitewelle auch etwas Gutes hat In den letzten Monaten ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland deutlich gestiegen. Viele sehen darin ein Warnsignal

Investor
Aktuelles

Unternehmensnachfolge durch einen Investor

Wenn keine familieninterne Nachfolge möglich ist (hier zu unserem Beitrag: Unternehmensnachfolge), kann der Verkauf an einen Investor eine sinnvolle und zukunftssichernde Lösung sein – gerade