Finanzamt

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Das Finanzamt (FA) ist die unterste örtliche Behörde, die für die Einziehung und Verwaltung der Steuern zuständig ist. Die Finanzämter unterstehen den jeweiligen Bundesländern Deutschlands. Die konkreten Aufgaben sind im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt – darunter fallen u.a. Lohnsteuerprüfung oder die Sozialversicherungsprüfung.

Liste der örtlich zuständigen Finanzämter ➚ : https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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