Absetzung für Abnutzung (AfA – auch: Abschreibung) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Gegenstände (insbesondere des Anlagevermögens) werden durch Abschreibungen im
Die Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) berücksichtigt Wertminderungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die ihre Ursache in außergewöhnlichen technischen (z.B. Brand, Hochwasser)
Die Absetzung für Substanzveringerung (AfS) gleicht den Wertverlust von Wirtschaftsgütern aus, die durch deren Nutzung entstehen. Von einer Substanzverringerung ist
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