Steuer-Lexikon

Anschaffungskosten

Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (AK) werden in § 255 Absatz 1 HGB ➚ definiert. Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb

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Anschaffungsnebenkosten

Auch Nebenkosten zählen gemäß § 255 Absatz 1 HGB ➚ mit zu den Anschaffungskosten. Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche

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