Steuer-Lexikon

DACH

Die Deutschland – Österreich – Schweiz Region bezeichnet den deutschsprachigen Teil Europas (D-A-CH): D für Deutschland A für Austria und

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Darlehen

Ein Darlehen (Darl) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensnehmer Geld (Gelddarlehen § 488 ff. BGB) oder andere Wertsachen

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Darlehenzinsen

Die Darlehenzinsen (DarlZ) ergeben den Preis für den Darlehensnehmer, den er an den Darlehensgeber entrichten muss. Die Höhe der Zinsen

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DATEV

Datenverarbeitungsorganisation der Steuerbevollmächtigten für die Angehörigen des steuerberatenden Berufes in der Bundesrepublik Deutschland, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht

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