Vorsteuer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Bei der Vorsteuer (VSt) handelt es sich um von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge, die unter den Voraussetzungen des § 15 UStG ➚ bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht werden können.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Aktuelles

Steuerliche Änderungen ab 2026

Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte