Vorsteuer

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Bei der Vorsteuer (VSt) handelt es sich um von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge, die unter den Voraussetzungen des § 15 UStG ➚ bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht werden können.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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