§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
E- E. Ea Eb Ed Ee Ef Eg Eh Ei El Em En Eo Ep Er Es Et Eu Ew Ex Ez
Erb Erg Erl Erm Erö Erp Erv

Erbfallkostenpauschbetrag

Gemäß § 10 Absatz 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG ➚ können Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Erbes stehen in Höhe von 10.300 € pauschal geltend gemacht werden. Bei darüber hinausgehenden Kosten ist ein Nachweis erforderlich.

Zu diesen Kosten zählen unter anderem:

  • Bestattungskosten
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbscheingebühren
  • Grundbuchkosten für die Umschreibung von Immobilien
  • Leichenschau
  • Nachlasspflegschaft
  • Steuerberatungskosten für die Erbschaftsteuererklärung
  • Testamentseröffnungskosten
  • Testamentsvollstreckungskosten
  • Sterbeurkunde

Dieser Erbfallkostenpauschbetrag wird oft fälschlich als Bestattungspauschbetrag bezeichnet. Vielmehr handelt es sich, wie gerade dargestellt, um einen Pauschbetrag für die Erbfallkosten insgesamt.

Related Begriffe

Aktuelle Beiträge

Schwarzarbeit
Aktuelles

Regierung verstärkt Kampf gegen Schwarzarbeit

Stolze 164 Seiten hat der Anfang August vom Bundeskabinett gebilligte Referentenentwurf (PDF) ↗ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung