Werbungskosten (WK) sind Ausgaben, die im Rahmen der Überschuss-Einkunftsarten anfallen, um Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten (§ 9 EStG ➚).
Für Einkünfte aus Unselbständiger Arbeit fallen darunter beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fortbildungen oder Materialien, soweit der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei erstattet hat. Diese Aufwendungen können in der Steuererklärung die Einnahmen Kürzen, sofern sie nicht unterhalb des Pauschbetrages liegen.