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Ob Oe Of Og Ol Öp Or Os Ou Ow Oz
Ofd Off

Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft (oHG oder auch OHG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine oHG hat mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Neben § 705 BGB ➚ greifen die spezielleren Vorschriften der §§ 105 ff. HGB ➚.

Die oHG wird durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

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