Beschäftigungsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung), jedoch innerhalb des Übergangsbereichs (bis 06/2019 Gleitzone), werden als Midijob bezeichnet. Es besteht Sozialversicherungspflicht, jedoch wird der Beitrag (bis 09/2022 nur für Arbeitnehmer*innen) abhängig vom Entgelt gemindert. Der Übergangsbereich ist in § 20 II SGB IV ➚ geregelt.

über plietsch!
Betriebsausflug nach Hamburg
plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.