Beschäftigungsverhältnisse oberhalb der Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung), jedoch innerhalb des Übergangsbereichs (bis 06/2019 Gleitzone), werden als Midijob bezeichnet. Es besteht Sozialversicherungspflicht, jedoch wird der Beitrag (bis 09/2022 nur für Arbeitnehmer*innen) abhängig vom Entgelt gemindert. Der Übergangsbereich ist in § 20 II SGB IV ➚ geregelt.

Zahl des Monats
Zahl des Monats im April: 1/63
Börsenblase bei Tesla Was ist los bei Tesla? Wie sind die Zukunftsaussichten bei Tesla? Rückgängige Preise bei Neuwagen, Gebrauchtwagen und an der Börse lassen aufhorchen.