Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform, die im Aktiengesetz ➚ geregelt wird. Sie stellt eine Kapitalgesellschaft in Reinform dar, da bereits durch den Kauf von Aktien ein Eigentum am Unternehmen begründet wird.
Gremien der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Jahreshauptversammlung. Für die Gründung ist ein Stammkapital in Höhe von 50.000 € erforderlich, üblicherweise lohnt sich eine Gründung erst ab einem deutlich höheren Volumen.