Die Abgabenordnung ➚ (AO) regelt das Steuerverfahrensrecht, Steuerstrafrecht, die Gemeinnützigkeit und enthält allgemeine Regelungen, die alle Steuerarten betreffen. Die AO ist 1977 als Nachfolger der Reichsfinanzordnung in Kraft getreten und fußt in weiten Teilen noch auf dieser.
(Eine aktuelle Fassung nebst Verwaltungsanweisungen stellt das Bundesfinanzministerium bereit.)