Die Außenprüfung (Ap) ist eine von den Finanzbehörden vorgenommene Steueruntersuchung. Sie dient dazu, die steuerlichen Belange von Versicherten zu prüfen und zu beurteilen. Die Außenprüfung wird in den §§ 193–207 AO umfassend gesetzlich geregelt. Ergänzende Vorschriften enthält die Betriebsprüfungsordnung.
Die häufigste Maßnahme unter Steuerprüfungen ist jedoch die Betriebprüfung (BP) bei der die steuerlichen Verhältnisse geprüft werden. Die Außenprüfung kann sich aber auch auf nur eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume oder auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Weitere Außenprüfungen sind
- Abgekürzte Außenprüfung,
- Umsatzsteuer-Sonderprüfung,
- Umsatzsteuer-Nachschau,
- Lohnsteuer-Außenprüfung,
- Lohnsteuer-Nachschau oder
- Konzernprüfung