Das Betriebsvermögen (BV) bezeichnet die Summe aller dem Unternehmer zuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzüglich der Werte aller Schulen.
In der Bilanz entspricht das Betriebsvermögen dem Eigenkapital.
Einzelne Wirtschaftsgüter können aus unterschiedlichen Gründen berücksichtigt sein:
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Gewillkürtes Betriebsvermögen
- Sonderbetriebsvermögen
Nicht zum Betriebsvermögen zählt das Privatvermögen.
Eine der Methoden der Gewinnermittlung ist der Betriebsvermögensvergleich.