Steuer-Lexikon

§ 4/3-Rechnung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist in § 4 Absatz 3 EStG ➚ geregelt und wird deshalb teilweise auch (§) 4/3-Rechnung

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§5-Geschäft

Bis 31.12.2017 wurden Ausschüttungen und thesaurierte Erträge offener Investmentfonds nach § 5 InvStG steuerrechtlich grundsätzlich so behandelt, als hätte sie

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A1-Bescheinigung

Arbeitnehmer und selbständig Tätige, die vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedsstaat tätig sind, können durch die Vorlage einer A1-Bescheinigung nachweisen, dass

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