Die Mitteilungsverordnung ist eine im Jahr 1993 erlassene Rechtsverordnung. Sie verpflichtet deutsche Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, den Finanzbehörden bestimmte steuererhebliche Tatsachen aktiv mitzuteilen. Ziel ist es die Sicherung der Besteuerung zu gewährleisten. Grundlage der Mittelverordnung ist § 93a AO (Mitwirkungspflicht).