Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auch Ausfuhranmeldung genannt, ist ein Nachweis der Zollstelle, dass die Ausfuhr der Waren zulässig ist. Mit dem Dokument erhält man die offizielle Erlaubnis Waren in ein Nicht-EU-Land zu überführen. Es ist erst ab einem bestimmten Warenwert bzw. Warengewicht verpflichtend. Neben der Kontrollfunktion dient das ABD auch als Informationsmaterial für die Datenbank der Außenhandelsstatistik.
Zahl des Monats
Zahl des Monats Dezember: 11.784 €
Im Dezember 2024 gibt es durch die Anhebung des Grundfreibetrags eine geringere Steuerbelastung für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland: Der Grundfreibetrag, der das steuerfreie Existenzminimum