Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auch Ausfuhranmeldung genannt, ist ein Nachweis der Zollstelle, dass die Ausfuhr der Waren zulässig ist. Mit dem Dokument erhält man die offizielle Erlaubnis Waren in ein Nicht-EU-Land zu überführen. Es ist erst ab einem bestimmten Warenwert bzw. Warengewicht verpflichtend. Neben der Kontrollfunktion dient das ABD auch als Informationsmaterial für die Datenbank der Außenhandelsstatistik.

über plietsch!
Betriebsausflug nach Hamburg
plietsch! unterwegs Auch dieses Jahr haben wir den Büroalltag mal wieder hinter uns gelassen und uns gemeinsam auf den Weg zum Betriebsausflug nach Hamburg gemacht.