Der Begriff Geschossflächenzahl (GFZ) wird im öffentlichen Baurecht verwendet. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Wohnfläche insgesamt auf dem Grundstück erbaut werden darf. Für die Geschossflächenzahl sind die Obergrenzen für die Bestimmung als Maße der baulichen Nutzung zu beachten. Nur in Ausnahmefällen darf diese überschritten werden. Die GFZ wird in der Regel im Bebauungsplan ausgewiesen und ist ein wesentlicher Treiber für den Verkaufspreis eines Grundstücks.
Die Grundflächenzahl ist im Rahmen der Bodenrichtwertkarten bei Ein- und Zweifamilienhausbebauung Grundlage für die Bewertung der Bodenwerte. Zusammen mit der Grundflächenzahl (GRZ), der Baumassenzahl (BMZ) und der Anzahl der Vollgeschosse gibt die GRZ das „Maß der baulichen Nutzung“ an.