Jugendarbeitsschutzgesetz

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ➚ ist ein deutsches Gesetz, das die Beschäftigung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15-18 Jahre) regelt. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes. Beschäftigungen werden als jede Art der entlohnten Tätigkeit gesehen, unabhängig davon ob es sich im eine Ausbildung, einen Nebenjob oder ein Praktikum handelt.

Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastun­gen zu schützen. Folgende Punkte sind im Gesetz konkretisiert:

  • Dauer der Arbeitszeit
  • 5-Tage-Woche
  • Nachtruhe
  • Ruhepausen
  • Urlaub
  • Beschäftigungsverbote
Es gibt sogenannte „Branchenausnahmen“ die Arbeit in der Landwirtschaft gesondert regeln oder aufgrund von Tarifverträgen anders gehandhabt werden.

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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