Anlage N – Arbeitnehmer
Die Anlage N ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (als Arbeitnehmer) erklärt werden. Neben
Die Anlage N ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit (als Arbeitnehmer) erklärt werden. Neben
Die Anlage R ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der die Einkünfte aus Renten berücksichtigt werden. Je nach Jahrgang des Rentenbeginns
In dieser Anlage zur Einkommensteuererklärung werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt.
In dieser Anlage zur Einkommensteuererklärung werden die vermögenswirksamen Leistungen erklärt.
In dieser Anlage zur Einkommensteuererklärung werden Versicherungsbeiträge berücksichtigt, die als Sonderausgaben abgezogen werden sollen.
Im Anlagevermögen (AV) werden diejenigen Wirtschaftsgüter auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführt, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauernd zu
Die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (AK) werden in § 255 Absatz 1 HGB ➚ definiert. Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb
Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb eines Gebäudes erfolgen und (ohne Umsatzsteuer) die Grenze von
Auch Nebenkosten zählen gemäß § 255 Absatz 1 HGB ➚ mit zu den Anschaffungskosten. Über das Maßgeblichkeitsprinzip gelten diese Ansätze auch für die steuerrechtliche
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