Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine KG hat mindestens zwei Gesellschafter, einen Komplementär (Vollhafter)
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zählt zu der Rechtsform Kapitalgesellschaft. Die KGaA ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft. Bei
Kommanditisten sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die nur mit Ihrer Kommanditeinlage haften. Sie sind nicht zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt. (vgl.
Komplementäre sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft und zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt. Sie sind Vollhafter und haften mit ihrem ganzen Vermögen. Oft
Der kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) ist eine Managementmethode, die darauf abzielt, ständige und schrittweise Verbesserungen in einem Unternehmen oder einer Organisation
Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und bleiben Sie über steuerliche Neuerungen auf dem Laufenden.