Steuer-Lexikon

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Rechtsform, die zu den Personengesellschaften zählt. Eine KG hat mindestens zwei Gesellschafter, einen Komplementär (Vollhafter)

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Kommanditist

Kommanditisten sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die nur mit Ihrer Kommanditeinlage haften. Sie sind nicht zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt. (vgl.

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Komplementär

Komplementäre sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft und zur Geschäftsführung der Gesellschaft befugt. Sie sind Vollhafter und haften mit ihrem ganzen Vermögen. Oft

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