Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) ist die Kurzbezeichnung für die „Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen“, kurz auch „Pflege-Buchführungsverordnung“ genannt. Sie
Allgemein dient die Pflegeversicherung (PV) zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegeversicherung zählt zu der gesetzlichen Versicherungspflicht für alle
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ➚ erlaubt Berufstätigen sich für eine begrenzte Zeit von sechs Monaten von der Arbeit ganz oder teilweise
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